Begutachtung

Begutachtung und Ankaufsberatung

Wir empfehlen Ihnen, vor dem Ankauf oder vor der Reparatur eines Instruments eine Begutachtung durchführen zu lassen. Nur der/die Fachmann/Fachfrau kann schwer zu erkennende Mängel beziehungsweise Beschädigungen erkennen, z.B. Beschädigungen an Gussrahmen, Resonanzboden und Stimmstock. Häufig übersteigen schon die Transportkosten den Wert eines stark beschädigten oder verschlissenen Instruments.

Sie erhalten von uns Informationen über

  • den Wert des Instruments,
  • die Kosten einer Reparatur,
  • die mögliche Preisspanne bei einem Privatverkauf,
  • und bei Interesse an Ihrem Instrument unsererseits ein Preisangebot.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Kontakt). Wir beraten Sie gerne.

Gerichts − und Privatgutachten

Heinz Letuha ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Fachgebiet 60.23 Musikinstrumente, sachliche Beschränkung: besaitete Tasteninstrumente (Klaviere, Cembali, Celesta und historische Tasteninstrumente).

Gerichtsgutachten
Gerichtssachverständige sind gesetzlich zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Sie ermitteln und beschreiben die für den Streitfall relevanten Tatsachen über den Ist-Zustand des Instruments. Das Gutachten enthält die daraus unter Anwendung der besonderen Sachkunde und Erfahrung gezogenen Schlussfolgerungen in Bezug auf die Fragestellung. Der/Die Sachverständige gibt keine rechtliche Beurteilung ab.

Privatgutachten
Dokumentation und Feststellung des IST-Zustands des Instruments. Dem/Der AuftraggeberIn wird das zum Verständnis der Sache nötige Fachwissen vermittelt.

In folgenden Fällen ist ein Privatgutachten von Nutzen für Sie:

Wertgutachten – Feststellung der Angemessenheit des Preises

  • Der individuelle Wert wird durch die Kombination aus Erfahrung, Marktnähe, Qualifikation und Sachverstand ermittelt.

Überprüfung von Angeboten und Leistungen – Preisangemessenheit

  • Gutachten über Aufwandschätzungen
  • Bewertung von Mehrleistungen
  • Überprüfung des Investitionsbedarfs auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit
  • Abwägung unterschiedlicher Lösungsvarianten
  • Zielgerichtete Unterstützung der Entscheidungsfindung aus fachlicher Sicht
  • Gutachten als Beweismittel im Streitfall

Gutachten für die Ein- oder Ausfuhr von Instrumenten in Länder außerhalb der EU - Artenschutz

Planen Sie eine Übersiedelung Ihres Instrumentes in ein Land außerhalb der EU? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Nachweis der verwendeten Materialien durch eine „Declaration of materials“.

Die „Declaration of materials“ kann durch einen/einer Sachverständigen/KlaviermachermeisterIn unter Einhaltung der notwendigen Angaben und größter Sorgfaltspflicht ausgestellt werden.

Zu unterscheiden ist:

  • Das Instrument enthält ausschließlich pflanzliche oder tierische Materialien, welche nicht dem Artenschutz unterliegen.
  • Bestandteile des Instrumentes sind vom Artenschutz (C.I.T.E.S.) erfasst.

Mögliche, vom Artenschutz betroffene Materialien, die beim Klavierbau verwendet werden, sind Furniere, Halbtöne, Elfenbein-Beläge, Schildpatt, usw. Für die Ein- und Ausfuhr eines Instrumentes in die USA sind zusätzliche Anforderungen zu erfüllen.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Kontakt). Wir beraten Sie gerne.